Teilnahme­bedingungen und Haftungs­ausschluss

Da müsst ihr jetzt durch...

§ 1 Anwendungs­bereich/Grund­sätzliche Regelungen

Nachfolgende Teil­nahme­be­dingungen regeln das Rechts­verhältnis zwischen dem Teilnehmer und dem Veranstalter. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die Wett­kampf­be­stimmungen sowie die Sport­ordnung des Veranstalters und die Sport­ordnung der Deutschen Triathlon Union in ihrer jeweils gültigen Fassung an. Ihre Einhaltung und Anerkennung ist Grund­voraus­setzung für die Teilnahme an der Veranstaltung.

§ 2 Wett­kampf­ordnung

Der Veranstaltung liegen die Wett­kampf­ordnungen der Deutschen Triathlon Union (Sport­ordnung, Veran­stalter­ordnung, Liga­ordnung, Anti-Doping-Code, Kampf­richter­ordnung), sowie Rechts- und Ver­fahrens­ordnung und die Disziplinar­ordnung zugrunde. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die Wett­kampf­ordnungen, sowie Rechts- und Ver­fahrens­ordnung, die Disziplinar­ordnung und die Bedingungen des Veranstalters gemäß der Ausschreibung für sich als verbindlich an.

Für Athleten bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gilt:

Die Erziehungs­berechtigten haben sicher­zu­stellen, dass die Teilnahme nur bei Vorliegen der gesund­heitlichen Voraus­setzungen erfolgt. Eine Erlaubnis­erklärung der Erziehungs­berechtigten, dass der Schüler/ Jugendliche teilnehmen darf, muss bei der Abholung der Start­unterlagen vorgelegt werden.

Bei Meldung über oder durch einen Verein / Abteilung: dem Verein / Abteilung hat eine Erlaubnis des/der Erziehungs­berechtigten vorzuliegen, den Schüler oder den Jugendlichen für einen Wettkampf melden zu dürfen. Mit Abgabe dieser Meldung versichert der Verein / die Abteilung, dass die vorstehende Erlaubnis­erklärung vorliegt und gemeldete Athlet/in ihre Sport­gesundheit nachweisen können. Der Nachweis der Sport­gesundheit darf zum Zeitpunkt der Abgabe der Meldung nicht länger als ein Jahr zurückliegen.

§ 3 Pflichten der Teilnehmer und Teil­nehmerinnen

Den Hinweisen und Vorgaben des Veranstalters und den Anweisungen der Hilfs­kräfte ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zu­wider­handlungen, die den ordnungs­gemäßen Ablauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der gefährden können, ist der Veranstalter berechtigt, den jeder­zeitigen Ausschluss des betreffenden Teilnehmers vorzunehmen.

Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko. Der Teilnehmer erklärt verbindlich, dass gegen seine Teilnahme keine gesundheitlichen Bedenken bestehen. Der Teilnehmer erklärt, dass er körperlich fit ist, für diesen Wettkampf ausreichend trainiert hat und die Tauglichkeit der Teilnahme durch einen Arzt attestiert worden ist.

Der Teilnehmer hat für eine einwandfreie Ausrüstung Sorge zu tragen. Während des Radfahrens ist ein Helm zu tragen, der den DTU-Bestimmungen entspricht. Dem Teilnehmer ist bekannt, dass die Teilnahme an der Veranstaltung Gefahren in sich birgt und das Risiko ernsthafter Gefahren nicht ausgeschlossen ist.

Der Teilnehmer erklärt sich bereits jetzt einverstanden damit, dass er während des Wett­bewerbes auf seine Kosten medizinisch behandelt wird, falls dies bei Auftreten von Verletzungen im Falle eines Unfalles und/oder bei Erkrankungen im Verlaufe des Rennens ratsam sein sollte. Weiterhin erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, dass er jederzeit von Rettungs­kräften aus dem Rennen genommen werden kann, falls gesund­heitlich bedenkliche Anzeichen erkennbar wären. Sofern eine medizinische Behandlung des Teilnehmers während der Veranstaltung erforderlich wird, erklärt sich der Teilnehmer mit dieser im Voraus einverstanden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass medizinische Dienst­leistungen im Startgeld nicht inbegriffen sind und dem Teilnehmer nach den üblichen ärztlichen Tarifen direkt berechnet werden. Es ist Sache des Teilnehmers, eine ausreichende Versicherungs­deckung für medizinische Behandlung zu besitzen. Eine Haftung des Veranstalters hierfür ist ausgeschlossen.

§ 4 Anmeldung

Die Anmeldung, Registrierung und Zahlung sowie die Bestellung von Waren (z.B. T-Shirts) erfolgt über das Portal der Firma time2finish GbR. Die Anmeldung ist verbindlich. Der Veranstalter behält sich das Recht über einen Start des Teilnehmers vor. Fehlerhafte Angaben, mangelnde Konto­deckung und dadurch entstehende Ver­waltungs­gebühren gehen zu Lasten des Teilnehmers.

Nach dem Online-An­melde­vorgang bekommt der Teilnehmer seine Melde­bestätigung per E-Mail zugeschickt.

Die Teilnahme ist ein persönliches Recht und nicht übertragbar. Die Start­nummer darf nicht auf einen Dritten übertragen werden. Bei Zu­wider­handlung erfolgt Dis­quali­fikation. Tritt ein gemeldeter Teilnehmer nach Abholung der Start­unterlagen nicht an und meldet sich nicht beim Veranstalter, Wett­kampf­richter oder der Zeitnahme Firma ab und es resultiert daraus eine Such­aktion durch Sicherheits- oder Rettungs­kräfte zu Wasser und zu Land trägt der gemeldete Teilnehmer die Kosten der Such­aktion zu vollen Umfang.

§ 5 Start­unterlagen

Die Abholung der Start­unterlagen muss persönlich erfolgen und ein gültiges Ausweis­dokument vorgelegt werden. Eine Zusendung der Start­unterlagen ist nicht möglich.

Bei der Start­unterlagen­ausgabe ist bei Teilnehmern der olympischen Distanz ein Start­pass eines nationalen Triathlon Verbandes vorzulegen oder eine Tages­lizenz zu erwerben.

Die Start­nummer darf nicht auf einen Dritten übertragen werden. Bei Zu­wider­handlung erfolgt Dis­quali­fikation. Eine Dis­quali­fikation kann erfolgen, wenn die offizielle Start­nummer in irgendeiner Weise verändert, insbesondere der Werbe­druck unsichtbar oder unkenntlich gemacht ist (Ausnahme: es liegt eine Erlaubnis des Veranstalters vor).

§ 6 Ausfall/Änderung der Veranstaltung

Der Veranstalter kann die Veranstaltung ändern, zeitlich verzögert starten oder absagen, wenn seiner Meinung nach die Bedingungen am Renntag unsicher sind. Müssen Änderungen der Veranstaltung aufgrund behördlicher Anordnung, höherer Gewalt oder aus Sicherheits­gründen erfolgen oder die Veranstaltung abgesagt werden, so hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Rück­erstattung des Start­geldes.

Es besteht auch kein Anspruch auf Ersatz sonstiger Schäden, wie z. B. Fahrtkosten und Kosten der Unterkunft.

§ 7 Haftungs­ausschluss

Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko.

Die Haftung des Veranstalters und/oder seiner Erfüllung- oder Ver­richtungs­gehilfen ist, auch gegenüber Dritten, beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahr­lässigkeit. Ausgenommen von der Haftungs­begrenzung sind Personen­schäden (Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit einer Person). Die Haftungs­beschränkung erstreckt sich auf die Haftung von Mitarbeitern, Vertreter, Er­füllungs­gehilfe und Dritter, deren sich der Veranstalter im Zusammen­hang mit der Durch­führung der Veranstaltung bedient bzw. mit denen er zu diesem Zweck vertraglich verbunden ist. Der Veranstalter übernimmt, wie bereits unter § 4 festgehalten, keine Haftung für gesund­heitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammen­hang der Teilnahme an der Veranstaltung.

Der Teilnehmer ist für seine persönlichen Wert­gegenstände und die Wett­kampf­ausrüstung (auch Fahrrad und Neopren usw.) allein verantwortlich. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für abhanden gekommene Bekleidungs­stücke und Aus­rüstungs­gegenstände des Teilnehmers. Diese sollten daher ausreichend versichert sein. Der Veranstalter übernimmt ausdrücklich auch keine Haftung für selbst oder von ihm beauftragte Dritte für den Teilnehmer un­entgeltlich verwahrte Gegenstände. Die Haftung des Veranstalters aus grobem Auswahl­verschulden bleibt unberührt.

Dem Teilnehmer ist bewusst, dass es auf der Wett­kampf­strecke zu Fahrzeug- und Fuß­gänger­verkehr kommen kann und er die daraus resultierenden Risiken trägt. Es ist die Pflicht des Teilnehmers, sich mit den Wett­kampf­strecken und den Wechsel­zonen vertraut zu machen. Mit der Teilnahme akzeptiert der Teilnehmer die Strecken/Wechsel­zonen so, wie sie sind. Dem Teilnehmer ist bewusst, dass folgende Gefahren bestehen: Stürze, Gefahr der Kollision mit Fahrzeugen, Fußgängern, anderen Teilnehmern und fest stehenden Gegenständen; Gefahren, die sich aus gefährlichen Ober­flächen, Material­versagen und un­zureichender Sicherheits­ausrüstung ergeben sowie Gefahren durch Zuschauer, Freiwillige Helfer oder aber auch durch das Wetter entstehen. Der Teilnehmer wird darauf hingewiesen, dass vorstehende Auf­zählung nicht abschließend ist.

Der Teilnehmer ist sich der Gefahren bewusst, die sich aus der Einnahme von Alkohol, Medikamenten und Drogen vor, während und nach der Veranstaltung ergeben und hierdurch sein Be­urteilungs­vermögen seine sportlichen Fähigkeiten verschlechtert werden können. Der Teilnehmer ist für alle Folgen allein verantwortlich, die sich aus der Einnahme von Alkohol, Drogen und Medikamenten ergeben.

§ 8 Doping

Mit seiner Anmeldung erkennt der Teilnehmer die Doping­bestimmungen der NADA sowie die Informationen zum Doping­programm in der jeweils gültigen Fassung ausdrücklich als für sich verbindlich an. Es gelten ferner die Blut­grenz­werte des Nationalen Fach­verbandes des DTU. Bei Über­schreiten der Blut­grenz­werte sowie bei einem Verstoß gegen die Doping­bestimmungen ist der Veranstalter berechtigt, gegen den Teilnehmer ein Start­verbot auszusprechen bzw. ihn zu dis­quali­fizieren. Für diese Fälle ist ein Anspruch auf Start­geld, Preis­geld oder sonstige Ansprüche sowie Folge­ansprüche ausgeschlossen.

§ 9 Sach-und Geld­preise

Sach- und Geld­preise, die nicht während der Sieger­ehrung bei der eigenen Ehrung abgeholt werden, verfallen. Ein Rechts­anspruch auf Geld- bzw. Sach­preise nach Abschluss der jeweiligen Sieger­ehrung, besteht nicht. Preise werden nicht nach­geschickt.

§ 10 Daten­erhebung und Daten­verwertung

Der Teilnehmer überträgt mit seiner Anmeldung das Recht an den Veranstalter und erteilt ihm die Erlaubnis, den Namen sowie die im Zusammen­hang mit der Teilnahme an der Veranstaltung vom Veranstalter, der vom Veranstalter beauftragten Unternehmen oder den von Medien gemachten Fotos, Film­aufnahmen und Ver­viel­fältigungen sowie Interviews des Teilnehmers ohne Anspruch auf Vergütung un­eingeschränkt zu verbreiten und zu veröffentlichen. Bild- und Ton­rechte der Veranstaltung liegen ausschließlich beim Veranstalter.

Der Teilnehmer erklärt sich einverstanden damit, dass die bei der Anmeldung angegebenen personen­bezogenen Daten gespeichert und zur Durch­führung und Ab­wicklung der Veranstaltung einschließlich der medizinischen Betreuung verarbeitet werden. Dies gilt auch für die zur Zahlungs­abwicklung notwendigen Daten. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in die Speicherung der Daten zu diesem Zweck ein.

Die Melde­daten werden über das Online­portal racepedia.de erhoben und maschinell gespeichert. Die Teilnehmer erklären sich damit einverstanden, dass die in der Anmeldung angegebenen Daten erfasst, gespeichert und bspw. auf Start- und Ergebnis­listen o.ä. verwendet werden. Des Weiteren erhält der Veranstalter (MK Sport & Lebens­freude GmbH) die Erlaubnis, per E-Mail Informationen zu Sport­veranstaltungen, insbesondere dem Wörthsee-Triathlon, zu schicken. Ein Widerruf der Erlaubnis ist jederzeit per E-Mail möglich.

§ 11 Salvatorische Klausel/Er­füllungs­ort/An­wendbares Recht

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teil­nahme­be­dingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der Bestimmungen im Übrigen nicht. Eine unwirksame oder nichtige Bestimmung bzw. eines Teils einer Bestimmung gilt automatisch durch eine solche Bestimmung ersetzt, die wirksam und gesetz­mäßig ist und die dem wirt­schaftlichen Zweck am nächsten kommt. Der Er­füllungs­ort für die Ver­pflichtungen aus diesem Vertrag ist der Sitz des Veranstalters. Es gilt das Recht am Sitz des Veranstalters.


Ich habe vorstehende Teil­nahme­be­dingungen gelesen. Ich erkenne diese, insbesondere den Haftungs­ausschluss des Wörthsee-Triathlon ausdrücklich als für mich verbindlich an. Ich erkläre mich einverstanden, dass die weitere Anmeldung auf der Homepage/Anmelde­seite ein Anerkenntnis der Teil­nahme­be­dingungen darstellt. Auch durch die Teilnahme am Wörthsee-Triathlon erkenne ich die Bedingungen des Veranstalters, insbesondere den Haftungs­ausschluss ausdrücklich an.

Ich erkläre ausdrücklich, dass ich die Teil­nahme­be­dingungen verstanden habe und voll­umfänglich akzeptiere.